Allgemeine Geschäftsbedingungen der Leine-Fleisch GmbH
a) Einkauf
1. Die Vieheingentümer liefern das Vieh lebend. Der Lieferant von Schlachttieren sichert entsprechend § 11 c b Absatz 1 Satz 2 Fleischhygiene-Verordnung zu, dass
o den Schlachttieren keine verbotenen oder nicht zugelassenen Stoffe verabreicht worden sind und
o bei dem Schlachttier nach Anwendung zugelassener pharmakologisch wirksamer Stoffe die festgesetzten Wartezeiten eingehalten worden sind.
2. Wir bezahlen das gekaufte Vieh nach Schlachtgewicht und Schlachtqualität gem. 6. DVO.
3. Der Verkäufer sichert zu, dass das Vieh nach dem Schlachten und der veterinärärztlichen Untersuchung einwandfrei und handelsfähig ist. Im anderen Falle sind wir berechtigt, durch einseitige Erklärung vom Kauf zurückzutreten.
4. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand ist ebenfalls der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Verkauf
1. Für alle Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, mit denen sich der Käufer
bei Auftragserteilung, spätestens bei Lieferung, einverstanden erklärt, und zwar ebenso für zukünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Käufer bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Geschäftsbedingungen erteilt, so gelten auch nur dann unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
2. Unsere Lieferungen erfolgen gegen sofortige Bezahlung nach Rechnungseingang ohne Abzug. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nach oder stellt sich heraus, dass das finanzielle Verhältnis des Käufers einen Kredit nicht mehr gewährleistet, sind alle unsere Forderungen sofort fällig einschließlich der laufenden Wechsel.
3. Alle Lieferungen erfolgen nur unter Eigentumsvorbehalt an der Ware bis zur vollständigen Erledigung aller unserer Ansprüche aus der mit uns bestehenden Geschäftsverbindungen. Bei laufender Geschäftsverbindung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere jeweilige Gesamtforderung. Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Von Pfändungen unserer Rechte durch Dritte sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
4. Wird die von uns gelieferte Ware verarbeitet oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt und ist die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als nicht unwesentlicher Bestandteil der neuen Sache anzusehen, überträgt der Käufer schon jetzt das Miteigentum an der neu entstandenen Sache auf uns, und zwar zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Ware zum Wert der neu entstandenen Sache entspricht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Käufer, die Sache für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren. Die Verarbeitung oder Bearbeitung erfolgt stets in unserem Auftrage, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Eventuelle Eigentums- oder Miteigentumsrechte an der neuen Sache tritt der Käufer schon jetzt an uns ab und verwahrt sie für uns. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bzw. die neu entstandene Sache im normalen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt hiermit die Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder, wenn sie mit anderen Gegenständen verarbeitet oder vermischt worden ist, in Höhe des Anteils, an dem wir Miteigentümer an der neuen Sache geworden sind, dergestalt an uns ab, dass die gegen den neuen Käufer entstandene Forderung an uns übergeht, ohne dass es hierzu einer besonderen Vereinbarung bedarf. Wir verpflichten uns, auf Anforderung die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.
5. Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware telefonisch oder per FAX geltend zu machen. Der Käufer muss uns Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung geben. Bei höherer Gewalt oder bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung besteht keine Haftung oder Schadenersatzanspruch.
6. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer abzutreten. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten richtet sich ebenfalls nach dem Sitz unseres Unternehmens. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem Deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
Leine-Fleisch
Oesselser Straße 44
30880 Laatzen
Tel. +49 (0) 5102 7090-0